Aufgaben mit Haltung:
Fälle sichtbar machen, Aufarbeitung vorantreiben, Schutz stärken
Grundlagen der Arbeit des Betroffenenbeirats
Die Arbeit des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist in den einzelnen Dokumenten der DBK zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland zugrunde gelegt.
Dabei geht es um die systematische, möglichst vollständige Erfassung der Fälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche seit 1945, die entsprechende Aufarbeitung durch Unabhängige Kommissionen in den einzelnen Diözesen, die Anerkennung des Leids und die Entschädigung der Opfer sowie eine angemessene, würdigende Erinnerungskultur.
Außerdem begleitet der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz die grundlegenden Maßnahmen zur Prävention und Intervention.

Ziele
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat u.a. folgende Aufgaben:
- Beratung der Deutschen Bischofskonferenz in allen Fragen der Betroffenen
- Zusammenarbeit mit der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen
- Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Betroffenenbeiräten der deutschen Diözesen. (Eine Liste mit den Adressen und Ansprechpersonen finden Sie hier, nach Diözesen sortiert.)
- Zusammenarbeit mit der Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA, www.anerkennung-kirche.de)
- Zusammenarbeit mit der Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (www.aufarbeitungskommission.de)
- Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen. (Die Adresse finden Sie hier.)
Zielsetzung des Betroffenenbeirates ist weiter die Stärkung der Betroffenenperspektive und -beteiligung durch die Vernetzung der diözesanen Betroffenenbeiräte und Bündelung der gemeinsamen Expertise auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz.
Hierzu treffen sich die Mitglieder des Betroffenenbeirats monatlich in Online-Sitzungen sowie mindestens zweimal jährlich in Präsenz und stehen zu aktuellen Fragen in ständigem Austausch.
Verfahren zur Anerkennung des Leids
Durch die materiellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die deutschen Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen. Zwar liegt die primäre Verantwortung zur Erbringung von Leistungen beim Täter, darüber hinaus gibt es aber auch eine Verantwortung der kirchlichen Institutionen. Diese Leistungen in Anerkennung des Leids werden durch die Diözesen in Deutschland als freiwillige Leistungen und unabhängig von Rechtsansprüchen erbracht.
Personen, die als Minderjährige oder schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sexuellen Missbrauch im kirchlichen Kontext erlitten haben, können einen Antrag auf materielle Leistungen in Anerkennung des Leids und/oder Übernahme von Kosten für Therapie oder Paarberatung stellen.
Die Anträge sind in der Regel bei den Ansprechpersonen der betroffenen kirchlichen Institutionen, in dessen Dienst der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt beschäftigt war, zu stellen. Die Richtigkeit aller Angaben ist an Eides statt zu versichern. Die Betroffenenbeiräte und/oder die Ansprechpersonen der einzelnen Diözesen unterstützen im Bedarfsfall bei der Antragstellung.
Über die Höhe materieller Leistungen in Anerkennung des Leids entscheidet eine zentrale und unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).
Ablauf des Verfahrens:
1. Meldung
bei der/den unabhängigen Ansprechperson/en der Diözese.
Eine Liste der Adressen, sortiert nach Diözesen, finden Sie hier.
3. Weiterleitung an die UKA (Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen)
4.
Festlegung der Leistungshöhe
Mitteilung der Entscheidung der UKA
5.
ggf. Widerspruch
Weiterführende Informationen: